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Wie ich in meiner Antwort auf ihre vorherige Anfrage erläutert habe, wurde das Recht des Wohnungseigentums 2020 umfassend modernisiert.

(...) das Recht des Wohnungseigentums wurde 2020 umfassend modernisiert. Im Zuge dieser Reform wurde auch die Passivlegitimation bei Beschlussklagen reformiert.

Wie Sie richtig ausführen, wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen geändert. In Kraft getreten ist er in der vom Bundestag am 10. Juni geänderten Fassung, die auf der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, Drucksache 19/30515

Erste Ergebnisse wollen wir noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorstellen.

Mit der Einführung des elektronischen Bundesgesetzblatts gehen wir jetzt einen weiteren wichtigen Schritt.