Der Kernpunkt besteht darin, ob Journalismus überhaupt in den Bereich der Gemeinnützigkeit eingeordnet werden kann. Gemeinnützigkeit bedeutet, dass Tätigkeiten selbstlos zum Nutzen der Allgemeinheit in materieller, geistiger oder sittlicher Hinsicht gefördert werden. Ob Journalismus diese Voraussetzungen erfüllt, erscheint mir unklar.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.10.2024 von Michael Kießling CSU
Antwort 14.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Die Anordnung eines sogenannten Anwendungserlasses fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 14.10.2024 von Matthias W. Birkwald Die Linke
Der Versuch, die Förderung des gemeinnützigen Journalismus per Erlass zu regeln, ist am Widerstand der Bundesländer gescheitert.
Antwort 18.11.2024 von Sanae Abdi SPD
die SPD-Fraktion unterstützt die Interessen des gemeinnützigen Journalismus. Hierfür werde ich mich weiterhin einsetzen und hoffe, dass es in den Gesprächen mit den Bundesländern zu einem Ergebnis im Sinne der Journalist:innen kommt.
Antwort 25.10.2024 von Jakob Blankenburg SPD
Das BMF hat einen Vorschlag unterbreitet, der von den Ländern abgelehnt wurde. Es wird nun weiter an einer Regelung gearbeitet vonseiten des Ministeriums.