Antwort 14.10.2024 von Marco Buschmann FDP
Die Anordnung eines sogenannten Anwendungserlasses fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Die Anordnung eines sogenannten Anwendungserlasses fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
Der Versuch, die Förderung des gemeinnützigen Journalismus per Erlass zu regeln, ist am Widerstand der Bundesländer gescheitert.
die SPD-Fraktion unterstützt die Interessen des gemeinnützigen Journalismus. Hierfür werde ich mich weiterhin einsetzen und hoffe, dass es in den Gesprächen mit den Bundesländern zu einem Ergebnis im Sinne der Journalist:innen kommt.
Das BMF hat einen Vorschlag unterbreitet, der von den Ländern abgelehnt wurde. Es wird nun weiter an einer Regelung gearbeitet vonseiten des Ministeriums.