
Zur Einordnung muss aber gesagt werden, dass es sich bei dem Vorschlag um 150.000 Euro zu verteuerndes Einkommen handelt, was dann ein nochmals höheres Bruttoeinkommen voraussetzt - oftmals um die 200.000 Euro.
Zur Einordnung muss aber gesagt werden, dass es sich bei dem Vorschlag um 150.000 Euro zu verteuerndes Einkommen handelt, was dann ein nochmals höheres Bruttoeinkommen voraussetzt - oftmals um die 200.000 Euro.
Wir kämpfen als bündnisgrüne Bundestagsfraktion dafür, dass auch im Bereich der Finanzen Familien die Priorität eingeräumt wird, die sie verdienen.
Eltern, die ein gemeinsames zu versteuerndes Jahreseinkommen von über 150.000 € haben, bekommen nun kein Elterngeld mehr, das Bruttofamilieneinkommen liegt dann üblicherweise bei 180.000 bis 200.000 €. Auch in Großstädten wie München, Hamburg oder Berlin zählt man damit zu den Besserverdienenden.
Ich finde die Prioritätensetzung vom Bundesfinanzminister falsch und kämpfe dafür, die Kürzungen im Bereich Familien möglichst gering zu halten.
Wir wissen, dass das Elterngeld eine wichtige Leistung für viele Familien ist. Um den Bedürfnissen und Herausforderungen von Familien noch besser gerecht zu werden, haben wir mit unseren Koalitionspartnern deshalb eine Reihe von Maßnahmen zur Reformierung des Elterngeldes vereinbart.