Es ist geplant, eine entsprechende Regelung in dieser Legislaturperiode erneut auf den Weg zu bringen.
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Es ist geplant, eine entsprechende Regelung in dieser Legislaturperiode erneut auf den Weg zu bringen.
Das Tierschutzgesetz enthält mit § 11b ein Qualzuchtverbot, das für alle Wirbeltiere (Heimtiere und Nutztiere) gleichermaßen gilt.
Im Sinne einer verbesserten Kreislaufwirtschaft und einer effizienten Nutzung begrenzter Ressourcen ist der Einsatz organischer Düngemittel ein sehr gutes Beispiel, wie bereits vorhandene Ressourcen erschlossen und nachhaltig genutzt werden können.
Ich stehe zu dem Grundsatz: Teller vor Trog vor Tank
Nein, keinesfalls befürworte ich - wie Sie es nennen - "Schockbilder" auf Lebensmitteln, die die Haltungsform verbildlichen, denn die Haltung von Nutztieren bzw. deren Verzehr stellen keinerlei Gesundheitsrisiko dar