Antwort 05.02.2023 von Julia Klöckner CDU
Ihre Frage ist offensichtlich nicht ernst gemeint, wir unterstellen Ihnen zumindest, dass Sie keine Menschen schlachten wollen.
Ihre Frage ist offensichtlich nicht ernst gemeint, wir unterstellen Ihnen zumindest, dass Sie keine Menschen schlachten wollen.
Die Haltung und der Umgang mit Tieren müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen sein.
Es ist geplant, eine entsprechende Regelung in dieser Legislaturperiode erneut auf den Weg zu bringen.
Das Tierschutzgesetz enthält mit § 11b ein Qualzuchtverbot, das für alle Wirbeltiere (Heimtiere und Nutztiere) gleichermaßen gilt.
Im Sinne einer verbesserten Kreislaufwirtschaft und einer effizienten Nutzung begrenzter Ressourcen ist der Einsatz organischer Düngemittel ein sehr gutes Beispiel, wie bereits vorhandene Ressourcen erschlossen und nachhaltig genutzt werden können.