Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Es bedarf einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit klar definiertem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld. Ausbildungsstandards, Qualifikationsniveau und Vergütungsrahmen müssten ebenfalls geregelt werden, um Qualität, Sicherheit und Professionalität in diesem Bereich sicherzustellen.
Wir schlagen vor, die einzelnen künstlerischen Therapien zu definieren und unter der Berufsbezeichnung "Kreativtherapeut*in" zusammen zu fassen. Hierfür bedarf es einer geschützten Berufsbezeichnung im Rahmen eines Berufsgesetzes mit einem Kompetenzprofil und Tätigkeitsfeld.
Frau Zeulner ist überzeugt, dass, nachdem nun so viel Aufmerksamkeit und Zeit der stationären Versorgung gewidmet wurde, endlich auch andere Bereiche wie die eben die therapeutischen Berufe und deren Leistungen für die Versorgung der Menschen wieder in den Fokus genommen werden müssen.
Ich sehe die Vorteile künstlerischer Therapien als Ergänzung zur sprechenden Medizin.
Diverse Pharmaunternehmen sowie Verbände fordern aber eine Überarbeitung dieser Richtlinie und Pharmaunternehmen haben Klage eingereicht.