Zu Anfragen mit gesundheitspolitischem Bezug an Frau Warken bitten wir Sie, sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung zu setzen
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Grundlegende Versorgung darf nicht zur Disposition stehen – da bin ich ganz klar
Der Vorschlag, Zahnarztkosten aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen, ist realitätsfremd und zutiefst ungerecht. Zahngesundheit ist ein elementarer Bestandteil medizinischer Versorgung. Wenn Zahnarztbesuche künftig aus eigener Tasche bezahlt werden müssten, würde dies ausgerechnet Berufstätige und Familien massiv belasten. So eine Zwei-Klassen-Medizin einzuführen, kommt für mich nicht in Frage.
Insofern sollte man Debattenvorschläge auch nicht überhöhen.
Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie gut, wohnortnah und verlässlich versorgt werden.
Für Lehrte gilt: Das KRH ist die Neugestaltung der Kliniklandschaft initiativ angegangen, mit dem Ergebnis, dass der stationäre Betrieb am Standort nicht fortgeführt wird. Diese Entscheidung erfolgt jedoch nicht ersatzlos.