Falls die Psychotherapie wieder budgetiert werden sollte, wie sichern Sie die Versorgung von gesetzlich Versicherten mit psychischen Erkrankungen?
Sehr geehrter Herr Pilsinger,
ich bin Psychologische Psychotherapeutin mit einer halben Kassenzulassung. Ich behandle ausschließlich GKV Patient*innen und mache v.a. Gruppentherapien. Schwere und komplexe Störungen eignen sich i.d.R. nicht für eine Gruppentherapie. Da ich einen Schwerpunkt für Traumatherapie haben, behandle ich in meiner Praxis aktuell ausschließlich komplex traumatisierte Menschen in Einzelpsychotherapie. Sollte die Psychotherapie wieder budgetiert werden, müsste ich 1/3 meiner aktuellen GKV Behandlungen abbrechen, dies würde alle Einzelpsychotherapien betreffen - dementsprechend würde die Budgetierung v.a. schwer kranken Patient*innen schaden. Wie passt das zusammen mit den Aussagen des BGM, dass v.a. die Versorgung von schwer psychisch Kranken verbessert werden soll?
Mit freundlichen Grüßen
Carina D.

