Antwort 19.06.2023 von Martin Pätzold CDU
Das ist doch eine sehr spezifische Frage. Dies erfordert eine vernünftige Abwägung.
Das ist doch eine sehr spezifische Frage. Dies erfordert eine vernünftige Abwägung.
Der Quereinstieg ist in Berlin gesetzlich in § 12 des Lehrkräftebildungsgesetzes geregelt und beschränkt auf Fächer, in denen berlinweit ein besonderer Bedarf besteht, der nicht über Laufbahnbewerberinnen und -bewerber gedeckt werden kann
Ausbildung von vollwertigen Lehrkräften
Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.