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Es muss also sehr intensiv geprüft werden, ob die Bedingungen für ein Verbot erfüllt sind, bevor ein Verfahren eingeleitet wird. Das heißt aber auch umgekehrt, wenn nach gründlicher Prüfung die Voraussetzungen dafür vorliegen, dann muss dieses Instrument auch genutzt werden.
Auch mich bestürzt der Hass und die Hetze, die von der Alternative für Deutschland ausgehen. Ich nehme diese Entwicklung sehr ernst und stehe einem Parteiverbotsverfahren grundsätzlich offen gegenüber, wenn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.