
Die Renten stiegen im Westen um 4,39% und im Osten sogar um 5,86%. Dies ist ein nicht geringer Anstieg, obgleich er etwas unter der Inflationsrate liegt.
Die Renten stiegen im Westen um 4,39% und im Osten sogar um 5,86%. Dies ist ein nicht geringer Anstieg, obgleich er etwas unter der Inflationsrate liegt.
Bleibt die Lohnsteigerung hinter der Inflation zurück, ist auch die Rentenanpassung geringer als die Inflation. Auf der anderen Seite ist durch die sogenannte Rentengarantie sichergestellt, dass die Rentenwerte bei sinkenden Löhnen nicht gekürzt werden.
Dass Pensionäre einen Inflationsausgleich erhalten, Rentner jedoch nicht, liegt daran, dass wir in Deutschland getrennte Rentenkassen für Beamte und Arbeitnehmer haben.
Um eine Doppelbesteuerung auch in jedem Einzelfall zu verhindern, arbeitet die Bundesregierung zurzeit an weiteren Maßnahmen.
Die Rentenbesteuerung fällt leider nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).