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Auf Grund derzeit geltender düngemittelrechtlicher Vorgaben ist die Verwendung von Pflanzenkohle als Ausgangsstoff für die Herstellung von Kultursubstraten nur erlaubt, wenn diese aus chemisch unbehandeltem Holz gewonnen wurde
Regionale, ökologische Lebensmitteln sollten gefördert werden. Kennzeichnungspflichten, andere Handelsabkommen und ein modernes Genossenschaftsrecht helfen auch
Die Kommission hat einen sogenannten delegierten Rechtsakt veröffentlicht, also eine technische Ergänzung zu einem bereits beschlossenen Gesetz
Der offene Umgang mit Befangenheit ist das Schlüsselwort