
Die Energiepreispauschale geht an einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige. Da die Abgeordnetenentschädigung zu Sonstigen Einkünften gezählt wird und diese nicht zu der begünstigten Gruppe gehören,
Die Energiepreispauschale geht an einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige. Da die Abgeordnetenentschädigung zu Sonstigen Einkünften gezählt wird und diese nicht zu der begünstigten Gruppe gehören,
Auch Krankengeldbezieher profitieren von dieser Regelung: Bezieht ein Arbeitnehmer beispielsweise ab Dezember 2021 ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet, da ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt.
Es gilt aber die Entwicklungen weiter genau zu beobachten - denn wir sind ohne Frage in einer sehr außergewöhnlichen Situation und wir sehen, dass weitere Entlastungen nötig sind.
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.