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zu den Maßnahmen der Entlastungspakete sehe ich keine Alternative. Wir haben mit unterschiedlichen Mitteln versucht, die Menschen zu entlasten und ihnen zur Seite zu stehen
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird in der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.
Geplant ist jedoch, wie von Ihnen angeführt, den Strompreis für Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 Cent zu begrenzen.
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Ich würde Sie bitten, Ihre Frage an die Bundestagsabgeordneten oder das Bundeswirtschaftsministerium zu richten