Ich sehe die Fortbildung nicht in erster Linie als Aufgabe des Bundes.
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(...) Natürlich müssen die entsprechenden Kandidierenden auch einem hohen Maßstab gerecht werden. Darüber hinaus brauchen wir auch mehr Personal in den Geschäftsstellen. Die entsprechenden Mittel zur Einstellung neues Personals stehen der Justiz allerdings nur begrenzt zur Verfügung. (...)
(...) Soweit Sie in diesem Zusammenhang auch strafrechtliche Vorwürfe gegen die erkennende Richterin erheben, gilt Folgendes: Die Bearbeitung von Strafanzeigen obliegt im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz ausschließlich den Staatsanwaltschaften. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind dem Legalitätsprinzip verpflichtet und ermitteln die-sem gesetzlichen Auftrag folgend bei Vorliegen eines sogenannten Anfangsverdachts ohne Ansehen der Person. (...)