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Sehr geehrte Frau K.,
(...) Wie viele Flüchtlinge einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zugewiesen werden, entscheidet die Landesdirektion. Ihre Kritik an der in einigen Fällen zu spät erfolgten Information der kommunalen Verantwortlichen ist verständlich und wird auch von den Behörden ernst genommen. Sie wissen sicherlich, dass in den letzten Monaten eine sehr große Zahl von Flüchtlingen in Deutschland aufgenommen wurde. (...)
(...) Den "Teufelskreis" wie Sie es nennen können wir durchbrechen, indem die Leiharbeit stark eingeschränkt wird und nur noch aus wichtigen Gründen (z.B. Schwangerschaftsvertretung, Langzeitkrankheit) und in Ausnahmefällen herangezogen werden darf. Diesbezüglich gibt es bereits eine Regelung im öffentlichen Dienst in unserem Bundesland Bremen. (...)