Antwort 05.08.2020 von Stephan Brandner AfD
Selbst der Ministerpräsident Thüringens Ramelow kritisiert die App hinsichtlich des Datenschutzes.
Selbst der Ministerpräsident Thüringens Ramelow kritisiert die App hinsichtlich des Datenschutzes.
Der Deutsche Bundestag ist gegenwärtig nicht mit der Frage automatischer Gesichtserkennung befasst.
(...) Es werden lediglich Videoaufnahmen mit einer streng begrenzten Fahndungsdatei abgeglichen. (...)
(...) Die Einführung der Gesichtserkennung in Deutschland stellt jedoch selbst bei einer sinkenden Fehlerquote einen Dammbruch dar. (...)
(...) Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss für eine Suche nach Personen, wie auch für Kontrollen, ein hinreichend gewichtiger Anlass, oder eine objektive Gefahrenabwehr bestimmt werden, damit diese rechtens ist. (...)