Mit der Einführung des neuen Grundsicherungsgeldes im Sommer 2026 bereitet die Bundesregierung derzeit eine umfassende Neugestaltung der sozialen Sicherung im Alter vor. Ziel ist es, insbesondere langjährige Erwerbsbiografien – wie etwa bei 45 Beitragsjahren – zu honorieren.
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Ja, Herr Merz hat diese Aussage inhaltlich so getroffen. In der offiziellen Mitschrift seiner Rede beim Jahresempfang des Bankenverbands heißt es wörtlich: „Die gesetzliche Rentenversicherung allein wird allenfalls noch die Basisabsicherung für das Alter sein. Sie wird nicht mehr ausreichen, auf Dauer den Lebensstandard zu sichern.“
Altersarmut nehmen wir tatsächlich sehr ernst. Deshalb setzen wir nicht nur auf die gesetzliche Rente, sondern auf drei starke Säulen der Alterssicherung: die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge.

Die Witwenrente wird steuerlich daher nicht als „fremdes Einkommen“, sondern als Teil des persönlichen Gesamteinkommens behandelt. Dieses Vorgehen entspricht den allgemeinen Regeln des Einkommensteuerrechts.
Die angedachte Entlastungsprämie ist ein Teil des Entlastungpakets und soll Arbeitgebern ermöglichen, eine Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten zu zahlen.