Antwort 24.04.2024 von Ulrike Scharf CSU
Eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre als möglicher Schritt nur unter engen Voraussetzungen möglich, um überhaupt Erfolg auf eine Zulassung zu haben.
Eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre als möglicher Schritt nur unter engen Voraussetzungen möglich, um überhaupt Erfolg auf eine Zulassung zu haben.
Das BMI wird in den nächsten Monaten einen überarbeiteten Referentenentwurf zur amtsangemessen Besoldung vorlegen.
Auch wenn wir das Selbstbestimmungsgesetz inhaltlich entschieden ablehnen, ist das Gesetz unserer Einschätzung nach nicht verfassungswidrig.
Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung.