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(...) Das bedeutet, dass die bestehende strikte Zweckbindung für Mautdaten unverändert bestehen bleibt und es wird auch weiterhin kein Zugriff, beispielsweise durch Sicherheitsbehörden, auf diesen Daten geben. Lediglich in vollständiger und wirksamer anonymisierter Form sollen die Daten – in Abstimmung mit den Datenschutzbehörden - aber genutzt werden dürfen, um neue Konzepte der Verkehrslenkung und –steuerung zu entwickeln und so auch neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. (...)
(...) ich danke Ihnen für Ihre Nachricht hier auf Abgeordnetenwatch, in der Sie das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung kritisieren. Ich kann Ihnen versichern, dass mich die Debatte um die Speicherung von Kommunikationsdaten als Politiker wie auch als Bürger ebenso bewegt wie viele andere Menschen bei uns in Oldenburg und im Ammerland. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage, die sich offenbar auf die Leitlinien bezieht, die Bundesjustizminister Heiko Maas zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten am 15.04.2015 vorgelegt hat. Einen Generalverdacht gegen alle Bürgerinnen und Bürger sehe ich hierin nicht. (...)
(...) Im Mittelpunkt der Regelungen die bessere Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität. (...) Die Sorgen in Bezug auf den Schutz der eigenen Verbindungsdaten beruhen allerdings nicht selten auf einer unzureichenden Information über das, was im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung geregelt wurde. (...)
(...) Die veröffentlichten Leitlinien dienen als Grundlage, um daraus einen ersten Gesetzesentwurf zu entwickeln. Von einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung kann zu diesem Zeitpunkt noch keine Rede sein. (...)