sofern Sie in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale.
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Antwort 05.08.2022 von Thorsten Frei CDU
Antwort 05.08.2022 von Thorsten Frei CDU
nach den sog. FAQ des BMF erhalten Vorruheständler die Energiepauschale nicht, da sie kein aktives Arbeitseinkommen erzielt haben.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 05.08.2022 von Bernd Rützel SPD
Freiberufler ohne Einkommenssteuervorauszahlung erhalten die Energiepreispauschale über die Einkommenssteuererklärung 2022 mit dem Einkommenssteuerbescheid.

Antwort 03.08.2022 von Josip Juratovic SPD
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen. Damit wird die Pauschale an rd. 44,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger gezahlt.
Antwort 11.08.2022 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Weil Rentner*innen tatsächlich bei der Energiepreispauschale nicht berücksichtigt werden, müssen wir sie bei weiteren Entlastungen, die dringend geboten sind, gezielt unterstützen. Deshalb streitet die grüne Bundestagsfraktion für ein dauerhaftes Energiegeld pro Kopf.