
sofern Sie in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale.
sofern Sie in Deutschland voll einkommenssteuerpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf die Energiepauschale.
nach den sog. FAQ des BMF erhalten Vorruheständler die Energiepauschale nicht, da sie kein aktives Arbeitseinkommen erzielt haben.
Freiberufler ohne Einkommenssteuervorauszahlung erhalten die Energiepreispauschale über die Einkommenssteuererklärung 2022 mit dem Einkommenssteuerbescheid.
Anspruch auf die Energiepreispauschale haben die Erwerbstätigen. Damit wird die Pauschale an rd. 44,8 Mio. Bürgerinnen und Bürger gezahlt.
Weil Rentner*innen tatsächlich bei der Energiepreispauschale nicht berücksichtigt werden, müssen wir sie bei weiteren Entlastungen, die dringend geboten sind, gezielt unterstützen. Deshalb streitet die grüne Bundestagsfraktion für ein dauerhaftes Energiegeld pro Kopf.