Antwort 30.03.2025 von Johannes Wiegelmann CDU
Als neu gewähltes Mitglied des 21. Deutschen Bundestages war ich am Gesetzgebungsverfahren des 20. Deutschen Bundestages nicht beteiligt
Als neu gewähltes Mitglied des 21. Deutschen Bundestages war ich am Gesetzgebungsverfahren des 20. Deutschen Bundestages nicht beteiligt
Für Ihre Scham besteht kein Grund, ich sehe auch für mich keinen.
In über 95% aller Fälle stimme ich mit der Empfehlung meiner Fraktion der AfD überein. Im Konfliktfall folge ich meiner fachlichen und ethischen Überzeugung.
Jeder Auslandseinsatz der Bundeswehr wird sorgfältig und unter Berücksichtigung der aktuellen Lage bewertet
Ich war nicht Mitglied des Parlaments, das den hier gegenständlichen Beschluss gefasst hat, habe also auch nicht an dieser Abstimmung teilgenommen.