Frage von Galina M. • 28.04.2023

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
D.h., es gibt grundsätzlich die Möglichkeit, über die Initialisierung eines Ermächtigungs- und/oder Sonderbedarfszulassungsverfahrens eine Bedarfsprüfung durchzuführen und im Falle eines entsprechenden Ergebnisses einen weiteren Arzt bzw. Psychotherapeuten in einem Planungsbereich zu etablieren.
Auf der Webseite des BMBF finden Sie alle Informationen zu der von mir erwähnten "Nationalen Klinischen Studien-Gruppe (NKSG) Post-Covid-Syndrom und ME/CFS", u.a. zur Etablierung, Fördersumme, Ausgangslage dieser Studien-Gruppe
Sicher bestand die ursprüngliche Idee darin, den Standort Norden erst dann zu schließen, wenn das neue Zentralklinikum in Georgsheil seine Arbeit aufnimmt.