Antwort ausstehend von Gerhard Aden FDP
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Antwort 17.02.2016 von Hans-Ulrich Rülke FDP
(...) Antwort: Nein, eine Offenlegung aller Nebeneinkünfte im Detail ist verfassungsrechtlich problematisch und somit unangemessen. So sind beispielsweise aus Gründen des Datenschutzes Aussagen von Ärzten und Rechtsanwälten über behandelte Patienten bzw. (...)

Antwort 17.02.2016 von Jens-Arne Buttkereit FDP
(...) Auch ohne die Schweizer Volksabstimmungen mit ihren teilweise skurrilen Ergebnissen, kann man in Deutschland von einer "echten" Demokratie sprechen, zumal es in BW Volksentscheide gibt, wie die für die grün-rote Landesregierung überraschende Niederlage bei S21 gezeigt hat. (...)