Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Beate Müller-Gemmeke
Antwort 19.08.2022 von Beate Müller-Gemmeke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Als Regierungsfraktionen haben wir die Energiepreispauschale zusammen mit anderen Maßnahmen beschlossen, um die Bürger:innen in diesen schwierigen Zeiten schnell und unbürokratisch zu entlasten.

Portrait von Christian Lindner
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Portrait von Bijan Djir-Sarai
Antwort 22.08.2022 von Bijan Djir-Sarai FDP

Erzielen die Abgeordneten neben ihrem Mandat weitere steuerpflichtige Einkünfte (beispielsweise durch eine Nebentätigkeit), so kann für diese eine entsprechende Energiepauschale ausgezahlt werden.

Portrait von Otto Fricke
Antwort 25.08.2022 von Otto Fricke FDP

ie Energiepreispauschale, in Höhe von 300€ Brutto, fällt unter die Einkommenssteuerpflicht. Das bedeutet: je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt die Besteuerung der Pauschale aus.

Portrait von Olaf in der Beek
Antwort 29.09.2022 von Olaf in der Beek FDP

bgeordnetenentschädigungen werden jedoch als sonstige Einkünfte eingestuft. Diese Gruppierung zählt nicht zur begünstigten Gruppe, weshalb Abgeordnete die Energiepreispauschale grundsätzlich nicht erhalten.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort 24.08.2022 von Hubertus Heil SPD

die Nebeneinkünfte von Abgeordneten sind steuerpflichtig und unterliegen damit auch der Einkommenssteuerpflicht, womit sie qualifiziert sind, die Energiepreispauschale über ihre Nebeneinkünfte geltend zu machen