(...) Im Vorschlag zu Artikel 13 sieht der Kommissionstext vor, dass Plattformbetreiber wie Youtube Maßnahmen zu ergreifen haben, die sicherstellen, dass Vereinbarungen mit Rechteinhabern eingehalten werden. Als Beispiel werden hierbei Inhaltserkennungstechniken explizit genannt. (...)
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(...) Ein sogenannter „Upload-Filter“ könnte in diesem Zusammenhang den Rechteinhabern eine größere Kontrolle über die Vermarktung ihrer Inhalte verschaffen, da hochgeladene Inhalte auf ihren urheberrechtlichen Status überprüft werden könnten. Es geht dabei allerdings keinesfalls um die Einschränkung der Verbreitungsmöglichkeiten von digitalen Medieninhalten, sondern um eine transparente und faire Ausgestaltung der Nutzung und Verbreitung von künstlerischen Erzeugnissen. (...)

(...) Seien Sie versichert, dass niemand eine Zensur oder die Einschränkung der Nachrichten- und Informationsverbreitung im Internet befürwortet und schon gar nicht eine missbräuchliche Nutzung dieser neuen Regelungen legitimieren möchte. Vielmehr soll die Verantwortung der Online-Plattformen neu definiert werden. (...)

Sehr geehrter Herr Kosian,
siehe meine ausführliche Antwort an Frau Meyer zu diesem Thema.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Voss

(...) Die EU-Reform schützt das Urheberrecht, welches zurzeit von großen Internetplattformen missachtet wird. Es geht nicht darum, das Internet zu zensieren, sondern lediglich um eine faire Entlohnung für Künstler und Medien. (...)