
Antwort 10.02.2023 von Josip Juratovic SPD
Inwieweit Ihr Arbeitgeber hier rechtens vorgeht, kann ich nicht beurteilen. Hier kann Ihnen aber sicher Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft weiterhelfen.

Inwieweit Ihr Arbeitgeber hier rechtens vorgeht, kann ich nicht beurteilen. Hier kann Ihnen aber sicher Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft weiterhelfen.
Sehr geehrter Herr N.,


Wer anspruchsberechtigt ist, bisher aber noch keine Energiepreispauschale bekommen hat, kann diese über die Steuererklärung noch bekommen.