Eine Ungleichheit besteht nicht. Der § 94 SGB XII gilt für Beamte wie für Nicht-Beamte. Für alle gilt, dass ein Rückgriff auf die Kinder pflegebedürftiger Eltern, welche SGB XII-Leistungen bezogen haben, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro erfolgt.
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Antwort 13.06.2023 von Hubertus Heil SPD
Antwort 21.12.2022 von Johann Saathoff SPD
Eine zunehmende Spezialisierung von Berufsbildern wird weiter dazu führen, dass es in Zukunft immer weniger Beamte des einfachen Dienstes geben wird.
Antwort 19.12.2022 von Johann Saathoff SPD
Gleichwohl ist vorgesehen, dass, auch wenn das Gesetz erst im kommenden Jahr beschlossen wird, alle Besoldungsberechtigten Nachzahlungen ab dem Jahr 2021 erhalten sollen.
Antwort 20.12.2022 von Mahmut Özdemir SPD
Die Jahressonderzahlung an Beamtinnen und Beamte wird in das Grundgehalt monatlich eingerechnet.
Antwort 19.12.2022 von Johann Saathoff SPD
Diese lässt sich nicht einfach beantworten, denn es kommt immer auch auf die Persönlichkeit des Einzelnen an, ob der Staatsdienst eine gute Wahl ist.
Antwort 05.01.2023 von Mahmut Özdemir SPD
Die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wird kontinuierlich verbessert, u. a. mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Besoldung