Antwort 22.01.2024 von Hakan Demir SPD
Für eine beschleunigte Einbürgerung von drei Jahren ist ein Nachweis, dass Deutsch auf C1-Niveau beherrscht wird, zwingend erforderlich.
Für eine beschleunigte Einbürgerung von drei Jahren ist ein Nachweis, dass Deutsch auf C1-Niveau beherrscht wird, zwingend erforderlich.
Mit der Staatsangehörigkeitsreform wird ermöglicht, dass man neben der deutschen eine oder mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen kann, ohne die deutsche aufgeben zu müssen.
Für mich ist in dieser Frage völlig unerheblich, welche Herkunft jemand hat.