
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Seit dem 1.11.2024 gilt: Geschlechtseintrag und Vornamen können beim Standesamt geändert werden – ohne teure Gerichtsverfahren und entwürdigende Gutachten!
Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Verwirklichung der LINKEN Forderung nach geschlechtlicher und sexueller Emanzipation für alle.
Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes wird es inter* und nicht-binären Personen möglich sein, den Geschlechtseintrag im Pass ohne vorangehende psychiatrische Begutachtung per einfacher persönlicher Erklärung beim Standesamt streichen, oder aber in "divers" ändern zu lassen
Eine Änderung des Vornamens sollte dabei auch ohne eine Änderung des Geschlechtseintrages über eine persönliche Änderungserklärung an das Standesamt möglich sein
Der persönliche und direkte Kontakt mit den Bürgern ist mir wichtig. Daher wird die Plattform Abgeordnetenwatch, genauso wie andere ähnliche Angebote Dritter, von mir nicht genutzt.