Der Senatsbeschluss vom 29.11.2022 zur Gebührenbefreiung beim Abstellen beziehungsweise Parken von Fahrrädern, Pedelecs, Lastenrädern, Leichtkrafträdern sowie Motorrädern auf Verkehrsflächen des ruhenden Verkehrs darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch zuvor bereits das Parken auf KFZ-Stellplätzen erlaubt war - nun mit der Neuerung aber explizit kostenfrei ist.
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