Frage von Abie Mika D. • 09.01.2024

Antwort von Hakan Demir SPD • 11.06.2024
Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.
Natürlich sind Sie nach Personenstandsänderung weiterhin Elternteil Ihres Kindes.
Es ist unklar, ob die Familienstartzeit bis zur Wahl umgesetzt werden kann. Wir werden auch im nächsten Bundestag für die zügige Umsetzung eintreten.
Sobald sie in Elternzeit gehen, beziehen Mütter oder Väter kein Entgelt vom Arbeitgeber, sondern einen Entgeltersatz als staatliche Leistung.
Es ist nicht seriös, ein "konkretes Datum" - wie Sie fordern - für politische Vorhaben festzulegen
Die Grenze von 100.000 Euro wurde anhand der vorhandenen Rechtssicherheit ausgewählt, da diese hier bereits seit mehreren Jahren Bestand hatte.