Versicherte, deren Renten wegen Erwerbsminderung vor dem Jahr 2001 begonnen haben, mussten keine Abschläge bei ihrer Rente hinnehmen und beziehen seither eine ungekürzte Rente. Der Zuschlag auf Renten wegen Erwerbsminderung, die ab dem Jahr 2001 begonnen haben, wirkt daher zielgerichtet bei denjenigen, deren Erwerbsminderungsrenten besonders niedrig sind und die von den gesetzlichen Änderungen seit 2001 besonders betroffen waren.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Gisela H. • 25.04.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 01.07.2024
Frage von Simone R. • 26.03.2024
Antwort von Dirk Wiese SPD • 04.04.2024
nach §27 WoGG ist über das Wohngeld von Amts wegen neu zu entscheiden und der Bewilligungsbescheid aufzuheben, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht und dadurch das Wohngeld wegfällt oder sich verringert.
Frage von Jürgen D. • 25.03.2024
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Frage von Gary P. • 09.03.2024
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Frage von Stefan L. • 01.03.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 25.03.2024
Der Rentenzuschlag wird regelmäßig in der Höhe ausgezahlt wie dies auch ursprünglich ab Juli 2024 vorgesehen war. Ab Dezember 2025 setzt der reguläre Zuschlag ein, der zusammen mit der Rente ausgezahlt wird.
Frage von Bernhard L. • 26.02.2024
Antwort von Hubertus Heil SPD • 11.04.2024
Wenn Sie berechtigt sind, den Zuschlag zur EM-Rente zu bekommen, erhalten Sie im Auftrag ihres Rentenversicherungsträgers vom Renten Service der Deutschen Post AG eine Mitteilung über ihren Rentenzuschlag.