
Es ist unsere Pflicht als Gesellschaft, die Rechte jedes Einzelnen zu achten, auch wenn die Entscheidung schwer zu ertragen ist.
Es ist unsere Pflicht als Gesellschaft, die Rechte jedes Einzelnen zu achten, auch wenn die Entscheidung schwer zu ertragen ist.
Mir ist dabei vor allem wichtig, dass durch die neue Regelung die Selbstbestimmung eines jeden Menschen geachtet und gleichzeitig Missbrauch verhindert wird.
Eine Gruppe beabsichtigt erneut eine Regelung im Strafgesetzbuch. Zwei weitere Anträge wollen ein neues Sterbe- bzw.
Suizidhilfegesetz etablieren.
Sterbehilfe ist ein ethisch sehr persönliches und rechtlich auch sehr komplexes Thema. Daher habe ich mir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Meinung bilden können, welchen der vorliegenden Gesetzentwürfe ich voraussichtlich unterstützen werde oder ob ich sogar noch Ergänzungen oder Veränderungen an einem der Entwürfe einfordern möchte.
Sobald alle Gesetzentwürfe vorliegen und die Beratung im Deutschen Bundestag ansteht, werde auch ich als Abgeordneter eine Gewissensentscheidung treffen