Antwort 17.09.2025 von Hubertus Heil SPD
Für Altersvollrentnerinnen und -rentner galt diese Regelung nicht, da sie bereits ohne Hinzuverdienstgrenzen uneingeschränkt hinzuverdienen konnten.
Für Altersvollrentnerinnen und -rentner galt diese Regelung nicht, da sie bereits ohne Hinzuverdienstgrenzen uneingeschränkt hinzuverdienen konnten.
Das Problem: ohne Gewinne wird es keine Investoren geben
Durch den zunehmenden Einstieg von Investoren in den Pflegesektor wird oft die Qualität der Pflege gesenkt und damit ist besonders die ambulante Pflege akut bedroht. Aufgrund dieser Investment-Strategien braucht es gezielte Regulierungsmechanismen, mit denen diese Praktiken unterbunden werden können und eine angemessene Pflegeversorgung garantiert werden kann