Werden Sie den CDU-Gesetzentwurf zur Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt ablehnen und sich für den Erhalt der bestehenden Regelung einsetzen?
Ich bin seit 13 Jahren selbstständig und habe mir meine Existenz ohne finanzielle Unterstützung meiner Eltern aufgebaut. Unterhaltszahlungen habe ich nie erhalten.
Meine Mutter lebt im Pflegeheim und bezieht Sozialhilfe.
Bei einer Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze könnte ich künftig für ihre Pflegekosten herangezogen werden. Zu meiner Mutter besteht seit Jahren kein richtiger Kontakt. Als Inhaber eines Einzelunternehmens würde dies meinen Anreiz verringern, Umsatz und Einkommen weiter zu steigern, wenn zusätzliche Einkünfte nicht meiner eigenen Familie zugutekommen, sondern zur Finanzierung der Pflegekosten meiner Mutter verwendet werden.
Werden Sie sich für den Erhalt der bestehenden Regelung einsetzen?
Sehr geehrter Herr M.,
die in der letzten Legislaturperiode durch die Ampelkoalition eingeführte 100.000-Euro-Regelung beim Elternunterhalt ist eine wichtige sozialpolitische Errungenschaft. Sie stellt für pflegende Angehörige eine zentrale Schutzfunktion dar. Die Pflegebedürftigkeit darf nicht zur finanziellen Not von Kindern und Angehörigen führen.
Unabhängig von diesem Aspekt, nimmt das deutsche Unterhaltsrecht keine Rücksicht auf die persönliche Beziehung zwischen Eltern und Kindern. Es beruht auf dem Grundsatz gegenseitiger Verantwortung innerhalb von Familien.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bislang gegen eine Rücknahme der 100.000-Euro-Grenze ausgesprochen.
Im Verfahren um die Entlastung der Pflegekassen müssen wir nach tragfähigen Lösungen suchen, die nicht zu weiteren Belastungen der Angehörigen führen.
Mit bestem Gruß
Uwe Schmidt

