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Thomas Röwekamp
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Frage von Jörn M. •

Unterstützen Sie den CDU-Gesetzentwurf zur Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt? Falls ja: Warum sollten Kinder wieder für Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen?

Ich bin seit 13 Jahren selbstständig und habe mir meine Existenz ohne finanzielle Unterstützung meiner Eltern aufgebaut. Unterhaltszahlungen habe ich nie erhalten.Meine Mutter lebt im Pflegeheim und bezieht Sozialhilfe.Bei einer Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze könnte ich künftig für ihre Pflegekosten herangezogen werden. Zu meiner Mutter besteht seit Jahren kein richtiger Kontakt. Als Inhaber eines Einzelunternehmens würde dies meinen Anreiz verringern, Umsatz und Einkommen weiter zu steigern, wenn zusätzliche Einkünfte nicht meiner eigenen Familie zugutekommen, sondern zur Finanzierung der Pflegekosten meiner Mutter verwendet werden.Halten Sie das für gerecht und werden Sie den Gesetzentwurf unterstützen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Bundesregierung diskutiert derzeit verschiedene Vorschläge zur Finanzierung der Pflege. Eine abschließende Entscheidung des Deutschen Bundestages liegt hierzu nicht vor. Deshalb möchte ich meine Bewertung an den konkreten Gesetzestext und die parlamentarischen Beratungen knüpfen.

Unabhängig davon sprechen Sie einen wichtigen Aspekt an. Sie schildern eine persönliche Situation, in der Sie sich Ihre wirtschaftliche Existenz selbst aufgebaut haben, keine finanzielle Unterstützung Ihrer Mutter erhalten haben und heute zudem kein enger familiärer Kontakt besteht. Für solche individuellen Lebensverhältnisse habe ich Verständnis.

Gleichzeitig beruht das deutsche Unterhaltsrecht seit jeher auf dem Grundsatz gegenseitiger Verantwortung innerhalb der Familie. Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig; umgekehrt können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kinder gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein. Die derzeit geltende Einkommensgrenze von 100.000 Euro wurde eingeführt, um viele Angehörige von einer finanziellen Heranziehung zu entlasten.

Die Frage, ob diese Regelung unverändert bestehen bleiben oder angepasst werden sollte, ist daher sorgfältig abzuwägen. Dabei spielen die langfristige Finanzierbarkeit der Pflege, die Belastung von Angehörigen, Fragen der Generationengerechtigkeit sowie die Berücksichtigung besonderer Härtefälle eine wichtige Rolle.

Die von Ihnen angesprochenen Auswirkungen auf unternehmerische Leistungsanreize und die wirtschaftliche Eigenverantwortung werde ich in meine Überlegungen einbeziehen. Eine abschließende Bewertung kann ich jedoch erst vornehmen, wenn ein konkreter Gesetzesvorschlag vorliegt und im Parlament beraten wird.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Thomas Röwekamp MdB

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