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Selbstverständlich müssen alle Rüstungsexporte im Einklang mit den geltenden nationalen, europäischen und völkerrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Jeder Einzelfall muss genau geprüft und mit guten Argumenten sorgfältig abgewogen werden.
Ich unterstütze keine Exporte von Rüstungsgütern, durch deren Einsatz das Völkerrecht, insbesondere das Humanitäre Völkerrecht, gebrochen wird.
Die humanitären Entwicklungen im Gazastreifen geben auch aus meiner Sicht Anlass zur Sorge. Auch der Bundeskanzler hat hierzu klar Stellung bezogen und auf die humanitäre Verpflichtung der israelischen Regierung und der israelischen Armee hingewiesen.
Ich befürworte die Lieferung von Waffen zur Verteidigung der Existenz von Israel