Frage von Maria N. • 27.08.2024

Antwort von Bodo Ramelow Die Linke • 31.08.2024
Seit Jahren engagieren wir uns als Landesregierung, Menschen in Arbeitslosigkeit wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren
Seit Jahren engagieren wir uns als Landesregierung, Menschen in Arbeitslosigkeit wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren
Die Integration der ca. 70.000 erwerbslosen Menschen in Thüringen (6,3%) ist für uns als SPD eine zentrale Aufgabe.
Nach § 12 Sozialgesetzbuch II (SGB II) wird das Schonvermögen nach einer Karenzzeit von sechs Monaten zur Deckung des Lebensunterhalts verwendet. Dies entspricht dem Prinzip der Subsidiarität im deutschen Sozialrecht. Dieser sieht vor, dass eigene Mittel eingesetzt werden, bevor staatliche Leistungen beansprucht werden.