Frage von Jessica H. • 16.11.2022

Antwort von Dirk Wiese SPD • 18.11.2022
Die Ampel-Fraktionen haben eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2023 beschlossen.
Die Ampel-Fraktionen haben eine Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2023 beschlossen.
nicht jeder, der Kindergeld bezieht und damit den Kinderzuschuss erhält, ist gleichzeitig in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und damit berechtigt, die Energiepauschale von 300 Euro zu erhalten.
An den bestehenden Anspruchsgrundlagen sollte sich nichts geändert haben
Nach berechtigter Kritik wurde hier schnellstmöglich nachgebessert: Auch die Leistung für das dritte Kind wurde erhöht.
Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß hinaus erhöht.