
Für eine verbindliche Klärung aller Umstände Ihres Falles und der Auszahlungsmodalitäten empfiehlt sich eine Nachfrage bei der für die Auszahlung Ihrer befristeten Erwerbsminderungsrente zuständigen Stelle.
Für eine verbindliche Klärung aller Umstände Ihres Falles und der Auszahlungsmodalitäten empfiehlt sich eine Nachfrage bei der für die Auszahlung Ihrer befristeten Erwerbsminderungsrente zuständigen Stelle.
Wenn Sie also aktuell Krankengeld erhalten, müssten Sie die EPP von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen.
Für Grenzpendler wird es hier individuelle Regelungen geben, so dass ich Ihnen auf Ihre Frage an dieser Stelle keine Antwort geben kann.
Besonders freut mich, dass sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die SPD mit ihren Koalitionspartnern darauf einigen konnten, auch Rentnerinnen und Rentner mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro zu unterstützen.
zu Ihrer Frage, ob Pensionäre den Heizkostenzuschuss erhalten, kann ich Ihnen mitteilen, dass alle wohngeldberechtigten Personen, also auch Rentner und Pensionäre den Heizkostenzuschuss erhalten.
Wenn Sie also aktuell Krankengeld erhalten, müssten Sie die EPP von Ihrem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen.