
Antwort ausstehend von Katja Lindemann dieBasis


Wer anspruchsberechtigt ist, bisher aber noch keine Energiepreispauschale bekommen hat, kann diese über die Steuererklärung noch bekommen.

Wenn Sie mit der Inflationsausgleichsprämie eine freiwillige oder tariflich festgelegte Leistung Ihres Arbeitgebers meinen, kann ich nicht beurteilen ob sich Ihr Arbeitgeber hier korrekt verhält.
Tarifverträge unterliegen der Tarifautonomie und sind wünschenswert. Der Abschluss im öffentlichen Dienst ist ein positives Beispiel für eine gute Einigung.