
Antwort 28.02.2023 von Josip Juratovic SPD
Diese wird aber nicht über den Arbeitgeber ausbezahlt, sondern Sie können diese über die Einkommenssteuererklärung gelten machen.

Diese wird aber nicht über den Arbeitgeber ausbezahlt, sondern Sie können diese über die Einkommenssteuererklärung gelten machen.
Die Einkommensentwicklung wird in Deutschland nicht staatlich vorgegeben, sie ist idR. Sache der Tarifpartner bzw. der Aushandlung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Schwerbehinderte, die an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, bekommen vielfältige Unterstützung.
Die Energiepreisbremsen greifen formal ab März, gelten dann aber rückwirkend zum 1. Januar.

Inwieweit Ihr Arbeitgeber hier korrekt vorgeht, kann ich nicht beurteilen. Hier kann Ihnen aber sicher Ihr Betriebsrat oder Ihre Gewerkschaft weiterhelfen.