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Kauft Ihre Vermieterin bzw. Ihr Vermieter das Öl, muss diese bzw. dieser den Antrag stellen und die Entlastungen Sie weitergeben. Kurz gefasst gilt, dass die- oder derjenige, auf den die Ölrechnung adressiert ist, den Antrag stellen muss.
Es liegt also bei der Landesregierung die Regularien der Antragstellung und die Antragsberechtigten festzulegen.
Der Referenzwert ist der Vorjahrespreis des gekauften Brennstoffs - dieser wird mithilfe der Preisbetrachtung des Statistischen Bundesamtes berechnet.
Bisher gibt es lediglich zwischen Bund und Land bis heute noch keine Vereinbarung. Es existiert bisher nur der Beschluss des Deutschen Bundestages.