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Das BMAS hat seine Prüfung beendet und gegenüber dem Petitionsausschuss Stellung genommen. Im Ergebnis kann eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab Alter 60 nicht in Aussicht gestellt werden.

Die Rürup-Rente hat leider einige Schwächen.

Darüber hinaus ist es möglich, durch freiwillige Sonderzahlungen in die Rentenkasse das Renteneintrittsalter zu verringern oder das Rentenniveau zu verbessern.

Eine längst überfällige Reform der Riester-Rente wurde in den letzten Legislaturperioden verschlafen.

Solche Vereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, wenn sie an die jeweils maßgebliche gesetzliche Regelaltersgrenze anknüpfen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist rechtlich ein einvernehmliches Fortsetzen des Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus aber nicht verwehrt.