Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Ksenija Bekeris
Antwort 30.07.2020 von Ksenija Bekeris SPD

(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)

Ole Thorben Buschhüter, Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Antwort 30.07.2020 von Ole Thorben Buschhüter SPD

(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)

Sören Schumacher
Antwort 30.07.2020 von Sören Schumacher SPD

(...) Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt (...)

Frank Schmitt - Hier für Altona-West
Antwort 09.12.2020 von Frank Schmitt SPD

(...) Bußgelder werden bei der zuständigen Behörde beim entsprechenden Titel als Erlöse im Haushalt verbucht.  (...)

Portrait von Nils Hansen
Antwort 05.08.2020 von Nils Hansen SPD

(...) die Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt, konkret in die Einzelpläne der für die Einnahme zuständigen Behörden. (...)