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Vor allem fehlen noch die Ergebnisse der aktuell laufenden Tarifverhandlungen, die ja dann wohl voraussichtlich auch für die Beamten übernommen werden sollen.
Unser Ziel bleibt eine gerechte und konkurrenzfähige Besoldung, die selbstverständlich den verfassungsmäßigen Anforderungen genügt.
Insofern ist davon auszugehen, dass der Entwurf in den nächsten Wochen und Monaten noch an zahlreichen Stellen geändert werden wird. Erst dann wird der Entwurf dem Bundestag zugeleitet, so dass dieser aktiv werden kann.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber durchaus einen Spielraum dahingehend zuerkannt, wie die tatsächlichen Wohnkosten von Beamten zu bemessen sind.
Wir als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen uns für eine Regelung ein, die eine amtsangemessene Besoldung sicherstellt und den rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen wird