Zu Jahrebeginn 2023 hatten CDU und Grüne die Gesetzesänderung vorgeschlagen und damit bewusst diesen verfassungswidrigen Zustand nicht beendet. Dagegen und auch gegen weitere Mängel des Gesetzentwurfs (Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beamtinnen und Bematen wurden z.B. umgangen und es gibt keine Regelung für die unterbezahlte Zeit zwischen 2013 und 2023) opponierte die Linksfraktion und forderte, die Anpassung an Recht und Gesetz endlich vorzunehmen
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als CDU halten wir es für erforderlich, im Haushaltsaufstellungsverfahren für das Jahr 2025 zusätzlich zu der regulären Umsetzung und Übernahme möglicher Tarifsteigerungen für den öffentlichen Dienst weitere signifikante Verbesserungen vorzusehen.

Diese Problematik ist eigentlich obsolet, da Hessen und damit auch die Verwaltung privatisiert (werden) wird.
Die Priorität der hessischen SPD liegt darauf, gemeinsam mit den Gewerkschaften die rechtmäßige Besoldung der hessischen Beamtinnen und Beamten wiederherzustellen. Solange allerdings die schwarz-grüne Landesregierung mit ihrer Mehrheit im Landtag Fortschritt und Reformen blockieren, sind unsere Handlungsmöglichkeiten leider begrenzt.

Da ich grundsätzlich für alles zu haben bin, was die fckafd und ihre Steigbügelhalter als Schandtat bezeichnen würden, kann ich mir das durchaus vorstellen.