Abschließend weist das Ministerium noch auf die jederzeit in der Auszahlungsphase in Betracht kommende Möglichkeit hin, anstelle der bereits oben dargelegten „sukzessiven“ Besteuerung auch die Auflösung des gesamten Wohnförderkontos bei der ZfA zu beantragen (§ 92a Absatz 2 Satz 6 EStG). In diesem Fall wird der im Wohnförderkonto eingestellte Gesamtbetrag (lediglich) zu 70 % der Besteuerung unterworfen (§ 22 Nummer 5 Satz 5 EStG).
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Antwort 09.01.2024 von Lars Castellucci SPD
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 08.07.2024 von Katharina Beck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sollten sich die Vorwürfe gegen Frau Hofmann bestätigen, erwarte ich eine angemessene und konsequente Reaktion von der Hausleitung im Finanzministerium
Antwort 29.12.2023 von Alois Rainer CSU
Dieser Fall muss umgehend im Bundesfinanzministerium aufgeklärt werden. Das hätte meiner Meinung nach bereits vor der ZDF-Dokumentation passieren müssen.
Antwort 03.01.2024 von Claudia Raffelhüschen FDP
Deutschland ist in totalen Zahlen seit Jahren das zweitgrößte Geberland der Welt (nach den USA, deren Bevölkerungsgröße, BNE und BIP deutlich über denen Deutschlands liegen).