Antwort 28.08.2023 von Peter Bauer FREIE WÄHLER
Die AFD wird derzeit von den Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes beobachtet, hierbei werden Daten gesammelt die für ein Verbotsverfahren von Bedeutung sein könnten.
Die AFD wird derzeit von den Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes beobachtet, hierbei werden Daten gesammelt die für ein Verbotsverfahren von Bedeutung sein könnten.
die Prüfung über das Verbot einer Partei obliegt in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht.
Ein Verbot der AfD sehe ich kritisch, obwohl ich mich Ihrer Einschätzung der Partei grundsätzlich anschließe
Ich befürchte, dass die AfD schon zu stark ist und es erhebliche Unruhen gäbe, wenn sie verboten werden sollte.
Da es sich dabei schon lange nicht mehr um Einzelfälle handelt, halte ich eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Partei für angebracht.