Antwort 09.09.2022 von Tino Sorge CDU
Im Hinblick auf Spenden muss der Grundsatz gelten, dass dadurch die Unabhängigkeit in der Arbeit des RKI nicht gefährdet werden darf.
Im Hinblick auf Spenden muss der Grundsatz gelten, dass dadurch die Unabhängigkeit in der Arbeit des RKI nicht gefährdet werden darf.
Auch aus meiner Sicht ist es richtig, darauf zu achten, dass die normative Ausrichtung multilateraler Organisationen weiterhin demokratisch und politisch verantwortet wird.
Zugleich kann die Lösung aber nicht sein, Kontakt mit Lobbyverbände abzulehnen.
Eine Liste der Parteispenden ist online abrufbar.
Nach dem Parteiengesetz von 2002 sind Großspenden über 50.000 Euro der Bundestagspräsidentin beziehungsweise dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen. Diese werden dann, unter Angabe des Zuwenders, als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.