Frage von Jens von C. • 27.08.2020

Antwort von Thomas Heilmann CDU • 02.11.2020
(...) Von einer Verletzung des Willkürverbots kann mithin keine Rede sein (...)
(...) Von einer Verletzung des Willkürverbots kann mithin keine Rede sein (...)
Ob und inwieweit die Bürgerinnen und Bürger ihre Fingerabdrücke zusätzlich verwenden möchten – beispielsweise zum Entsperren eines Handys oder für Bezahlvorgänge, bleibt wie gewohnt die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen.
(...) elektronische Patientenakte freiwillig (...)
(...) Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. (...)
Selbst der Ministerpräsident Thüringens Ramelow kritisiert die App hinsichtlich des Datenschutzes.
Der Deutsche Bundestag ist gegenwärtig nicht mit der Frage automatischer Gesichtserkennung befasst.