
In der Gesetzesbegründung haben wir die Bestimmung der Grenzwerte für die "nicht geringe Menge" (aufgrund der geänderten Risikobewertung) der Entwicklung durch die Gerichte überlassen.
In der Gesetzesbegründung haben wir die Bestimmung der Grenzwerte für die "nicht geringe Menge" (aufgrund der geänderten Risikobewertung) der Entwicklung durch die Gerichte überlassen.
Leider kann ich noch nicht konkret sagen wann es dazu die nötige gesetzliche Regelung gibt, ich gehe aber davon aus, sie wird kurzfristig vorgelegt.
Wir haben sowohl in unserem Wahlprogramm wie auch einem Parteivorstandsbeschluss hierzu eine klare Linie, an der wir uns orientieren und die auch die Grundlage unserer Arbeit ist.
der kürzlich festgelegte THC-Grenzwert liegt bei 3,5 ng THC pro ml Blutserum.
Meine Haltung zur Legalisierung von Cannabis war und ist vor allem durch meine Erfahrungen als Arzt geprägt und aufgrund der Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums klar ablehnend.